Vertreterbetriebstätte durch Mitarbeiter anderer Konzerngesellschaften?

Für die Begründung einer Vertreterbetriebstätte ist es nach der EAS-Auskunft 3232 vom 19.08.2011 unerheblich, wo der jeweilige Mitarbeiter ansässig ist oder bei welcher Konzerngesellschaft er beschäftigt ist.

Begründung einer Vertreterbetriebstätte

Im konkreten Sachverhalt waren Mitarbeiter einer deutschen Konzerngesellschaft für die Bearbeitung des österreichischen Marktes zuständig. Für die Begründung einer Vertreterbetriebstätte der US-Konzerngesellschaft in Österreich ist laut Bundesministerium für Finanzen nicht entscheidend, wo die Mitarbeiter ansässig sind oder ob die Mitarbeiter bei der deutschen, österreichischen oder der US-Konzerngesellschaft beschäftigt sind. Vielmehr ist für die Begründung einer Vertreterbetriebstätte relevant, ob die Mitarbeiter der deutschen Konzerngesellschaft lediglich Werbetätigkeiten oder eine Verkaufsvollmacht für die US-Konzerngesellschaft am österreichischen Markt ausüben.

Wirtschaftliche Verkaufsvollmacht ausreichend

Die EAS-Auskunft bekräftigt die Ansicht der Verrechnungspreisrichtlinien 2010 (VPR 2010), dass eine wirtschaftliche Verkaufsvollmacht eines Mitarbeiters für eine ausländische Konzerngesellschaft zur Begründung einer Vertreterbetriebstätte ausreicht. Eine wirtschaftliche Verkaufsvollmacht, wird z.B. dann angenommen, wenn ein Mitarbeiter dem österreichischen Kunden bereits ein Vertragsangebot unterbreitet und die ausländische Konzerngesellschaft nur noch formell (i.e. zur Unterschrift) hinzugezogen wird. Zudem wird eine wirtschaftliche Verkaufsvollmacht angenommen, wenn Konzernmitarbeiter Bestellungen entgegennehmen.