Sozialversicherungspflicht in China und Russland ab Oktober 2011

Viele Unternehmen beschäftigen Mitarbeiter, welche im Laufe ihrer Tätigkeit nach China bzw. Russland entsendet werden. Ab 15. Oktober 2011 bzw. ab 1. Jänner 2012 gibt es in diesen Staaten wesentliche sozialversicherungsrechtliche Neuregelungen.

Was ändert sich in China?

Bislang waren bei Entsendungen von Österreich nach China ausschließlich österreichische Sozialversicherungsbeiträge an die zuständige Gebietskrankenkasse abzuführen, sofern der zu entsendende Dienstnehmer im österreichischen Sozialversicherungssystem verblieb.

Ab 15. Oktober 2011 müssen zusätzlich zu diesen österreichischen Sozialversicherungsbeiträgen auch in China bei der zuständigen Behörde Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden.

Nur wenn keine „echte“ Entsendung von Österreich nach China vorliegt, besteht keine Versicherungspflicht in Österreich. In so einem Fall müssen dann nur in China Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Bei Entfall der österreichischen Sozialversicherung kann unter Umständen eine freiwillige Weiter-/Selbstversicherung zur Krankenversicherung/Pensionsversicherung in Österreich abgeschlossen werden.

Bei Abschluss einer entsprechenden Privatversicherung können im Krankheitsfall auch höhere Kostenanteile der in China in Anspruch genommenen Leistungen abgedeckt werden.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Global Watch China.

Was ändert sich in Russland?

Die bis dato in Russland zu zahlenden Beiträge waren mit einer Höchstgrenze limitiert.

Für alle in Russland tätigen natürlichen Personen, die bisher keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt haben, soll mit Jahreswechsel nun diese Höchstgrenze entfallen. Insbesondere im Bereich der höher verdienenden Expatriates kann dies zu einer enormen Steigerung der Sozialversicherungsabgaben führen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Global Watch Russland.