Neufassung der Mutter-Tochter-Richtlinie

Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 29. Dezember 2011 wurde die Neufassung der Richtlinie über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten („Mutter-Tochter-Richtlinie“) veröffentlicht.

Was besagt die Richtlinie?

Das durch die RL 90/435/EWG („Mutter-Tochter-Richtlinie“) geschaffene gemeinsame Steuersystem soll Zusammenschlüsse von Gesellschaften auf Unionsebene erleichtern. Die Richtlinie soll Benachteiligungen aufgrund der Zusammenarbeit von Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten verhindern. Dies wird erreicht, indem Gewinnausschüttungen von Tochtergesellschaften an ihre Muttergesellschaften keiner Quellenbesteuerung unterliegen und die Doppelbesteuerung derartiger Einkünfte auf Ebene der empfangenden Muttergesellschaften beseitigt werden soll.

Im Laufe der Zeit wurde die RL 90/435/EWG vom 23. Juli 1990 mehrfach und in wesentlichen Punkten geändert. Aus Gründen der Klarheit wurde im Rahmen der aktuellen Änderungen eine Neufassung vorgenommen.

Welche Änderungen treten durch die Neufassung der Richtlinie ein?

Im Wesentlichen stellt die Neufassung der Mutter-Tochter-Richtlinie eine Aktualisierung der bisherigen Richtlinie unter Berücksichtigung der bisherigen Änderungen und Ergänzungen dar. Die Richtlinie findet ihre Umsetzung im österreichischen Steuerrecht in § 94 Z 2 EStG nach Inkrafttreten des BBG 2011 am 1. April 2012 sowie in § 10 und § 21 KStG. Wesentliche Änderungen werden durch die Neufassung nicht bewirkt.

Inkrafttreten

Die RL 2011/96/EU vom 30. November 2011 tritt am 18. Jänner 2012 in Kraft. Die bisher anwendbare RL 90/435/EWG in der jeweils aktuellen Fassung wird unbeschadet der Verpflichtung der Mitgliedstaaten bezüglich der Umsetzung in innerstaatliches Recht aufgehoben.

 

Autor: Richard Prendinger