Forschungsprämien 2011 schon jetzt beantragen
Neuerungen bei den Forschungsbegünstigungen
Die Möglichkeit der Geltendmachung von Forschungsfreibeträgen wurde mit dem BudBG 2011 abgeschafft. Forschungsbegünstigungen können daher nur mehr im Rahmen von Forschungsprämien geltend gemacht werden. Gleichzeitig wurden die Forschungsprämien von 8 % auf 10 % erhöht und dürfen nur mehr von Forschungsaufwendungen geltend gemacht werden, die in einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte angefallen sind. Im Fall der Auftragsforschung können die Prämien weiterhin nur für Aufwendungen in Höhe von höchstens 100.000 € pro Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden, wobei die Auftragsforschung aus dem Inland in Auftrag gegeben werden muss. Die Neuerungen sind für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 begonnen haben, anzuwenden.
Exkurs: Bescheinigung für volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen bis 31. März 2012 beantragen
Der (erhöhte) Forschungsfreibetrag für volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen kann letztmalig für Wirtschaftsjahre, die vor dem 01. Jänner 2011 begonnen haben, geltend gemacht werden. Die dazu notwendige Bescheinigung als Nachweis für den volkswirtschaftlichen Wert kann noch bis spätestens 31. März 2012 beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie & Jugend (BMWFJ) beantragt werden.
Geltendmachung und Auszahlung der Forschungsprämien
Die Forschungsprämien können mit Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die Forschungsaufwendungen getätigt wurden, geltend gemacht werden – und zwar auch vor Einreichen der Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärung. Das bedeutet, dass die Forschungsprämien für das Jahr 2011 bereits beim Finanzamt mit dem Formular E 108c beantragt werden können – wenn das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Die Geltendmachung muss jedoch spätestens bis zum Eintritt der formellen Rechtskraft des betreffenden Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheides erfolgen. Die Prämien werden direkt dem Abgabenkonto des Steuerpflichtigen gutgeschrieben und stehen damit der weiteren Verrechnung mit anderen Abgaben oder zur Rückzahlung zur Verfügung.
Ausblick im Lichte des Reformpakets 2012
Der Entwurf zum Stabilitätsgesetz 2012 sieht im Fall der Auftragsforschung eine Anhebung der bisherigen Deckelung mit 100.000 € der in Auftrag gegebenen Forschungsaufwendungen auf 1 Million Euro vor. Weiters soll zukünftig eine strengere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung der Forschungsprämien durch Einbindung der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) stattfinden. Geplant sind diese Änderungen bereits für Wirtschaftsjahre, die ab 01. Jänner 2012 beginnen. Derzeit befindet sich der Entwurf noch im Begutachtungsstadium. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen dazu auf dem Laufenden halten.
Autor: Thomas Fuereder