Stabilitätsgesetz 2012 von Nationalrat abgesegnet – Anpassung bei Vorwegbesteuerung
Zahlt der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer Beiträge an eine Pensionskasse, so löst dies beim Arbeitnehmer noch keine Steuer aus. Die Besteuerung ist aber nur aufgeschoben. Die später ausbezahlten Renten sind beim Arbeitnehmer voll einkommensteuerpflichtig. Das Stabilitätsgesetz 2012 bietet Pensionsbeziehern bzw künftigen Pensionsbeziehern die Möglichkeit, in ein Vorwegbesteuerungsmodell zu optieren. Für Details zu dieser Regelung verweisen wir auf unseren Tax Newsletter vom 7. März 2012.
Wird die Option wahrgenommen, so werden die in der Pensionskasse zum 31. Dezember 2011 angesparten Arbeitgeberbeiträge mit 25 % bzw 20 % Einkommensteuer pauschal besteuert. Der niedrigere Steuersatz soll für Kleinstpensionen gelten – das waren laut Regierungsvorlage noch Pensionen bis zu 2.000 € brutto im Jahr 2011. Im Zuge der Absegnung durch den Nationalrat wurde diese Grenze jetzt nach oben angehoben. Somit ist der begünstigte Steuersatz von 20 % für Pensionen bis zu 4.200 € brutto im Jahr 2011 bzw 300 € brutto pro Monat anwendbar.
Hinsichtlich der Pensionskassenzusage müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- keine Nachschussverpflichtung des Arbeitgebers
- Rechnungszins von mindestens 3,5 % nach dem 31. Dezember 2001
Nicht länger erforderlich ist das Vorliegen einer beitragsorientierten Leistungszusage – laut dem vom Nationalrat beschlossenen Stabilitätsgesetz 2012.