EAS 3274: Gewinnausschüttung einer nicht besteuerten Bahrein-Gesellschaft
Das BMF äußert sich zur Möglichkeit der steuerfreien Gewinnausschüttung einer in Bahrein nicht besteuerten Gesellschaft.
Der Hintergrund
Im gegenständlichen EAS 3274 ist eine österreichische Bau-Kapitalgesellschaft an einer operativen Bahrein-Gesellschaft zu 49% beteiligt. Die Bahrein-Gesellschaft entspricht zufolge eines abgabenbehördlich anerkannten Typenvergleichs einer österreichischen Kapitalgesellschaft und unterliegt nach dem Recht von Bahrain keiner Einkommensbesteuerung. Das EAS beschäftigt sich mit der Möglichkeit einer steuerfreien Gewinnausschüttung der Bahrein-Gesellschaft an die österreichische Gesellschafterin unter Anwendung der internationalen Schachtelbefreiung.
Die Fragestellung
Fraglich war, ob die Befreiung von der österreichischen Körperschaftsteuer unter Anwendung der Bestimmungen des internationalen Schachtelprivilegs auch in diesem Fall möglich ist. Generell kommt es zu einer Versagung von steuerbefreiten Gewinnausschüttungen ausländischer Tochterunternehmen, wenn es sich um niedrigbesteuerte (oder nichtbesteuerte) und hauptsächlich Passiveinkünfte generierende Tochtergesellschaften handelt. Dieser Methodenwechsel von der Befreiungs- zur Anrechnungsmethode ist jedoch nur dann anwendbar, wenn beide genannten Bedingungen vorliegen.
Die Auskunft des BMF
Das BMF folgt in der EAS-Auskunft dieser Gesetzesgrundlage und führt aus: Die alleinige Tatsache, dass die operative Bahrain-Gesellschaft nach dem Recht von Bahrein keiner Einkommensbesteuerung unterliegt, führt nicht zu einer Steuerpflicht der Gewinnausschüttungen in Österreich. Die steuerrechtliche Behandlung im Ansässigkeitsstaat ist laut dem BMF für die inländische Vergleichbarkeitsbeurteilung bedeutungslos.