Achtung: Option zur Vorwegbesteuerung bei Pensionskassenpension bis 31. Oktober 2012 beantragen

Beziehen Sie bereits eine Pensionskassenpension? Oder werden Sie zukünftig eine Pensionskassenpension beziehen und sind vor dem 1. Jänner 1953 geboren? Wenn Sie eine der beiden Fragen mit „ja“ beantwortet haben, dann könnte Sie die Fallfrist 31. Oktober 2012 interessieren.

Worum geht es?

Das 1. StabilitätsG 2012 hat eine einmalige Möglichkeit geschaffen, durch eine Vorwegbesteuerung im Ausmaß von 25 % (20 % bei Pensionen unter 300 €) der Deckungsrückstellung aus Arbeitgeberbeiträgen eine Umwandlung in eine Deckungsrückstellung aus Arbeitnehmerbeiträgen zu erreichen. Dies bedeutet für Sie, dass die zukünftig ausbezahlte Pension nur mehr zu einem Viertel besteuert wird – 75 % der Pensionskassenpension können dann steuerfrei ausbezahlt werden.

Wie hoch der Vorteil aus der Vorwegbesteuerung ist, hängt von Ihrer persönlichen Steuersituation ab. Grundsätzlich kann man jedoch sagen: Bei sehr niedrigen Einkommen (ASVG Pension und Betriebspension) bringt die Vorwegbesteuerung keine Vorteile, sondern sogar Nachteile. Bei allen anderen Fällen führt sie zu Vorteilen in unterschiedlicher Höhe.

Begünstigt sind nur Pensionskassenzusagen ohne unbeschränkte Nachschusspflicht des Dienstgebers. Für direkte Leistungszusagen, Zusagen in einer betrieblichen Kollektivversicherung oder auch leistungsorientierte Pensionsmodelle mit unbeschränkter Nachschusspflicht gilt die Vorwegbesteuerung nicht.

Was müssen Sie tun?

Wenn Sie von der Möglichkeit der Vorwegbesteuerung Gebrauch machen wollen, müssen Sie bis spätestens 31. Oktober 2012 einen entsprechenden Antrag bei der Pensionskasse einbringen.

Für eine erste schnelle Übersicht, ob Sie von der Vorwegbesteuerung profitieren könnten, finden Sie einen Vorteilshaftigkeitskalkulator auf der Website des Pensionistenverbandes – außerdem eine Tabelle, die jene Konstellationen zeigt, bei welchen eine Vorwegbesteuerung nicht zu empfehlen ist. Weitere Details zur Regelung der Vorwegbesteuerung finden Sie in unserem Newsletter vom 30. März 2012.