Aus ALT wird NEU – Wechsel ins System Abfertigung NEU bei Vollübertritt nur mehr bis 31. Dezember 2012 möglich

Beschäftigen Sie Dienstnehmer, die ihr Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen haben und kurz vor einem Abfertigungssprung oder einer Pensionierung stehen? Dann könnte diese Fallfrist für Sie von Interesse sein.

Wenn Sie mit Mitarbeitern, die dem System Abfertigung ALT unterliegen, einen Vollübertritt in das System Abfertigung NEU vereinbaren möchten, so müssen Sie dies bis 31. Dezember 2012 erledigen. Ein Vollübertritt kann nur bis Ende 2012 vereinbart werden, ein Teilübertritt auch später.

Vollübertritt

Beim Vollübertritt werden die bis zum Übertrittsstichtag erworbenen fiktiven Abfertigungsansprüche auf eine Vorsorgekasse übertragen, wobei mit dem Mitarbeiter ein Abschlag von den fiktiven Ansprüchen vereinbart werden kann. Die Höhe des Abschlages ist nur durch die Grenzen der Sittlichkeit und durch kollektivvertragliche Regelungen begrenzt und hängt vom Einzelfall ab – er sollte aber nicht mehr als 50 % betragen. Bitte beachten Sie, dass der Übertrittsvertrag schriftlich vereinbart werden muss, die Vorsorgekassen bieten Vertragsmuster an.

Die Übertragung der Ansprüche auf die Vorsorgekasse ist grundsätzlich steuerfrei. Die Einzahlung des mit dem Mitarbeiter vereinbarten Übertragungsbetrages in die Vorsorgekasse erfolgt durch Einmalzahlung oder in Raten. Bei Ratenzahlung wird ein 6%-iger Zinszuschlag verrechnet, der Ratenzeitraum beträgt 5 Jahre.

Teilübertritt

Ein Teilübertritt hingegen kann auch noch nach dem 31. Dezember 2012 vereinbart werden. Die fiktiven Abfertigungsansprüche ALT werden zum vereinbarten Stichtag eingefroren, es erfolgt weder eine Auszahlung an den Mitarbeiter noch eine Zahlung an die Vorsorgekasse. Es werden lediglich ab diesem Zeitpunkt monatliche Beiträge an die Vorsorgekasse geleistet. Es gelten im Gegensatz zum Vollübertritt weiterhin die arbeitsrechtlichen Regelungen – wie z.B. Verlust der Abfertigung bei Selbstkündigung – als auch die lohnsteuerlichen Regelungen für gesetzliche und freiwillige Abfertigungen.

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