Erdgasabgabenvergütung bei KWK-Anlagen: VwGH befürwortet CENELEC-Methode

Der VwGH entscheidet nach Jahren der Rechtsunsicherheit die offene Frage der anwendbaren Methode zur Ermittlung des Erdgasabgaben-Vergütungsbetrages bei gleichzeitiger Strom- und Wärmeproduktion iZm Kraft-Wärme-Kopplungs (KWK)-Anlagen.

Erdgasabgabenvergütung bei Stromerzeugung aus Erdgas

Erdgas, das zur Erzeugung elektrischer Energie verwendet wird, ist insoweit von der Erdgasabgabe befreit und kann vergütet werden. Der aus Erdgas erzeugte Strom unterliegt somit nur der Elektrizitätsabgabe. Wird neben Strom auch Wärme erzeugt, ist jener Teil des eingesetzten Erdgases, der auf die Wärmeerzeugung entfällt, sowohl nach dem Erdgasabgabegesetz als auch nach dem Elektrizitätsabgabegesetz steuerpflichtig.

Ermittlung des Vergütungsbetrages

Eine eindeutige (gesetzliche) Regelung, wie bei gleichzeitiger Strom- sowie Wärmeerzeugung der vergütungsfähige Erdgaseinsatz ermittelt wird, fehlt. In Literatur und Praxis werden in diesem Zusammenhang die unterschiedlichsten Berechnungsmethoden vertreten, die in divergierende Vergütungsbeträge resultieren:

  • Das BMF vertritt in den Energieabgaben-Richtlinien die 44%-Vereinfachungsregelung,
  • der UFS wendet die Methode des tatsächlichen Wirkungsgrades an,
  • seitens der Großbetriebsprüfung wird die Methode des gewichteten Outputs angewendet und
  • die Steuerpflichtigen ermitteln den vergütungsfähigen Erdgasanteil regelmäßig nach der CENELEC- bzw Brennstoffwertmethode.

Die Entscheidung des VwGH

Mit seiner Entscheidung vom 25. September 2012, 2011/17/0096, hat der VwGH nunmehr Licht in das Dunkel der Frage der anwendbaren Methode gebracht. Der VwGH erteilte der von der Großbetriebsprüfung bzw. vom UFS vertretenen Methodik eine Absage und bestätigte die vom Steuerpflichtigen verwendete Brennstoffwertmethode (CENELEC-Methode).

Das Erdgasabgabegesetz gehe von einer inputbezogenen, zweckorientierten Betrachtung aus, die im Falle der Stromerzeugung aus Erdgas das dazu aufgewendete Erdgas steuerfrei stellt und damit den Energieinput entlastet. Nur wenn die Miterzeugung von Wärme bzw. deren Nutzung zu einem erhöhten Erdgasbedarf führt, findet insoweit eine Steuerneutralisierung nicht statt.

Fazit

Mit der Anwendung der nunmehr zulässigen Brennstoffwertmethode erhalten Steuerpflichtige künftig einen wesentlich höheren Vergütungsbetrag, als dies bei Anwendung der BMF-Richtlinienmethode oder der von der Großbetriebsprüfung bzw. vom UFS vertretenen Methode der Fall gewesen wäre.

Autor: Alexander Wagner