Erhöhung der INTRASTAT Meldeschwelle ab 2013

Die Meldeschwelle für INTRASTAT-Meldungen wird in Österreich ab 1. Jänner 2013 auf 550.000 € angehoben.

Unternehmen, die in Österreich innergemeinschaftliche Lieferungen ausführen bzw. innergemeinschaftliche Erwerbe tätigen, müssen monatlich bis zum 10. Arbeitstag des Folgemonats INTRASTAT-Meldungen bei der Statistik Austria abgeben. Diese sind jedoch nur dann abzugeben, wenn der jeweilige Schwellenwert für innergemeinschaftliche Lieferungen oder innergemeinschaftliche Erwerbe im letzten Jahr oder im laufenden Jahr überschritten wird.

Der bisherige Schwellenwert von 500.000 € wird mit 1. Jänner 2013 auf 550.000 € angehoben. Wird demnach der Schwellenwert von jeweils 550.000 € im Jahr 2012 nicht überschritten, müssen im Jahr 2013 keine INTRASTAT-Meldungen mehr abgegeben werden. Sollte jedoch der jeweilige Schwellenwert von 550.000 € im Laufe des Jahres 2013 erneut überschritten werden, sind ab jenem Monat, in dem der Schwellenwert überschritten wird, wieder INTRASTAT-Meldungen abzugeben.

Autor: David Kollegger