Umsatzsteuer-Richtlinien: Highlights aus dem Wartungserlass 2012
Im Wartungserlass 2012 wurden die gesetzlichen Änderungen, Aussagen aus einer Leitlinie des MwSt-Ausschusses der EU sowie die aktuelle Judikatur der Höchstgerichte eingearbeitet. Im Folgenden sind die wesentlichen Änderungen zusammengefasst:
Factoring / Zahlungsgestörte Forderungen
Das Urteil des EuGH vom 27. Oktober 2011 zu GFKL wird in die UStR 2000 aufgenommen. Danach führt der Ankauf von zahlungsgestörten Forderungen nicht zu einer steuerpflichtigen Factoringleistung. Nähere Informationen zu diesem Urteil und dessen Auswirkungen finden Sie in unserem Tax Newsletter vom 15. November 2011. (UStR 2000, Rz 8)
Vermietung eines Wohnhauses durch die Gesellschaft an den Gesellschafter
Die UStR 2000 werden um Kriterien erweitert, wann bei solchen Vermietungen der Vorsteuerabzug versagt wird. Dabei wird auf einen Vergleich der Umstände mit jenen, unter denen die entsprechende wirtschaftliche Tätigkeit gewöhnlich erfolgt, abgestellt. (UStR 2000, Rz 186)
Zeitschriftenabonnements mit Online-Zugang
Bei Zeitschriftenabonnements, die zusätzlich zur Lieferung der Zeitschrift einen Zugang zur Online-Version ermöglichen, muss das pauschale Entgelt – sofern keine Einzelverkaufspreise vorliegen – nach den tatsächlichen Kosten auf die Lieferung der Zeitschrift (ermäßigter Steuersatz von 10 %) und den Zugang zur Online-Version (Steuersatz von 20 %) aufgeteilt werden. (UStR 2000, Rz 349)
Beförderungs- und Versendungslieferung
Damit die Lieferung mit Beginn der Beförderung bzw. mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer als ausgeführt gilt, muss der Abnehmer bereits bei Beginn feststehen. (UStR 2000, Rz 449)
Vermittlungsleistungen iZm dem Verkauf von Grundstücken
Vermittlungsleistungen für den Verkauf von Grundstücken und für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken sind am Grundstücksort steuerbar. Auch die Vermessung und Begutachtung von Gefahr und Zustand sowie die Bewertung von Grundstücken zur Ermittlung des Grundstückswertes sind am Grundstücksort steuerbar.
Die Lagerung von Gegenständen wird so geregelt, dass bei Überlassung eines bestimmten Grundstücksteils zur ausschließlichen Nutzung durch den Einlagerer eine Grundstücksleistung vorliegt. Wenn das nicht der Fall ist, ist die Leistung am Empfängerort steuerbar.
Weiters wurde die Liste jener Leistungen erweitert, die nicht im engen Zusammenhang mit einem Grundstück stehen und somit nicht am Grundstücksort steuerbar sind. (UStR 2000, Rz 639g, 639s, 639x, 640c)
Langfristige Vermietung von Beförderungsmitteln
Die langfristige Vermietung von Beförderungsmitteln im unternehmerischen Bereich erfolgt am Empfängerort. Wird diese Leistung – ausgenommen die Vermietung von Sportbooten, für die Sonderregelungen bestehen – an einen Nichtunternehmer erbracht, richtet sich der Leistungsort ab 1. Jänner 2013 ebenfalls nach dem Empfängerort. Die Angaben des Nichtunternehmers zum Empfängerort müssen vom leistenden Unternehmer überprüft werden (zB durch Kontrolle des Reisepasses oder der Kreditkarte und Bestätigung des Nichtunternehmers, dass kein inländischer Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt vorliegt). (UStR 2000, Rz 641g)
Normalwert als Bemessungsgrundlage
Im Wartungserlass finden sich umfangreiche Ausführungen zum Normalwert als Bemessungsgrundlage. Zu den Voraussetzungen, unter welchen der Normalwert als Bemessungsgrundlage angesetzt werden muss, und zur Ermittlung des Normalwertes lesen Sie in unserem Tax Newsletter vom 29. Juni 2012. (UStR 2000, Rz 682)
Vermietung und Verpachtung von (Geschäfts-)Grundstücken sowie Berichtigungszeitraum beim Anlagevermögen
Die Option zur Steuerpflicht (und damit der Vorsteuerabzug) bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken wurde auf jene Fälle eingeschränkt, in denen der Mieter das Grundstück bzw. einen Grundstücksteil höchstens zu 5 % für Umsätze verwendet, die vom Vorsteuerabzug ausschließen. (UStR 2000, 899a ff)
Der Berichtigungszeitraum bei einer Änderung der Verhältnisse betreffend Anlagevermögen beträgt nunmehr 19 Jahre bei Gebäuden. Im Erlass wird überdies erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Neuregelung zum Berichtigungszeitraum Anwendung findet. (UStR 2000, Rz 2081)
Details zu dieser Einschränkung finden Sie auch in unseren Tax Newslettern vom 21. Februar 2012, 8. März 2012, 29. März 2012, 16. August 2012 und 7. September 2012.
Ausfuhrnachweis im Versendungsfall
Die Regelungen im Zusammenhang mit dem Ausfuhrnachweis wurden aktualisiert und neu gefasst. Des weiteren wurde klargestellt, dass andere Anmeldeformen als die elektronische Ausfuhranzeige nach Art 796e der ZK-DVO nur noch in Ausnahmefällen möglich sind (zB im Notfallverfahren, bei Warensendungen unter 1.000 €). (UStR 2000, Rz 1084)
Verpflichtung zur Rechnungsstellung / elektronische Rechnungen / elektronische Archivierung
Mit 1. Jänner 2013 sind wesentliche Änderungen zur Rechnungsstellung in Kraft getreten. Nähere Informationen zu den Neuerungen bei der Rechnungsstellung finden Sie in unserem Tax Newsletter vom 20. Dezember 2012. Ein anwenderfreundlicher Praxisleitfaden über die Grundsätze und Sonderfälle im Bereich der Rechnungsstellung steht Ihnen außerdem ab sofort als PwC Broschüre zur Verfügung. (UStR 2000, Rz 1501a ff und Rz 1594c ff)
Nichtangabe des Steuerbetrages in EUR oder der Umrechnungsmethode bei Fremdwährungsrechnungen
Seit 1. Jänner 2013 muss der Steuerbetrag auf Fremdwährungsrechnungen zusätzlich in Euro angegeben werden. Enthält die Rechnung diese Angabe nicht, kann der Leistungsempfänger auch ohne Berichtigung der Rechnung den Vorsteuerabzug aus jenem Euro-Betrag vornehmen, der sich bei Anwendung der Umrechnungsmethoden gemäß § 20 Abs. 6 UStG als Mindestbetrag ergibt. (UStR 2000, Rz 1517)
Ausschluss des Vorsteuerabzuges bei Missbrauch
Der Vorsteuerabzug steht nicht zu, wenn Umsätze trotz formell korrekter Anwendung der Gesetzesbestimmungen einen ungerechtfertigten Steuervorteil bewirken und ersichtlich ist, dass die Umsätze im Wesentlichen nur getätigt wurden, um diesen Steuervorteil zu erhalten. (UStR 2000, Rz 1802a)
Anhänge
Anhang 5 und Anhang 6 des Wartungserlasses 2012 beinhalten Muster für eine Empfangsbestätigung bzw. eine Verbringungserklärung betreffend die Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen.
Autorin: Christine Eßl