BMF hat Richtlinien zur Flugabgabe veröffentlicht

Im Interesse einer einheitlichen Vorgehensweise für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis hat das BMF nun Richtlinien zum Flugabgabegesetz erarbeitet.

Für den Abflug von Passagieren von österreichischen Flughäfen mit Luftfahrzeugen mit einem maximal zulässigen Abfluggewicht von mehr als 2.000 kg haben die die Flüge durchführenden Luftfahrzeughalter eine Flugabgabe zu entrichten. Die Halter der Luftfahrzeuge und die Halter der Flugplätze, von denen Abflüge durchgeführt werden, sowie die Fiskalvertreter ausländischer Luftfahrzeughalter haben diverse Aufzeichnungs- und Übermittlungsverpflichtungen zu erfüllen. Wird den Verpflichtungen nicht bzw. nicht ordnungsgemäß nachgekommen, haften sowohl der Flugplatzhalter als auch der Fiskalvertreter für die Abgabe.

Die Flugabgaberichtlinien des BMF stellen einen Auslegungsbehelf zum Flugabgabegesetz dar und sollen eine einheitliche Vorgehensweise in der Praxis ermöglichen. Darüber hinaus schaffen sie eine höhere Rechtssicherheit für die von der Abgabe Betroffenen.

Die Flugabgaberichtlinien sind grundsätzlich ab 1. Jänner 2013 anzuwenden. Sie gelten aber auch im Fall abgabenbehördlicher Prüfungen vergangener Zeiträume und im Fall offener Flugabgabefälle.

Autorin: Natascha Alexakis