GmbH-Reform in Begutachtung

Das Bundesministerium für Justiz hat kürzlich einen Begutachtungsentwurf für ein Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz (GesRÄG) 2013 veröffentlicht. Neben Änderungen im GmbH-Gesetz sind auch Änderungen im Körperschaftsteuergesetz vorgesehen.

Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, die österreichische GmbH für Gründer im Vergleich zu den Gesellschaftsformen anderer Mitgliedstaaten attraktiv zu halten: Die Gründung einer GmbH soll leichter und billiger möglich sein. Dieses Ziel soll mit folgenden Änderungen erreicht werden:

Gesellschaftsrecht

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Steuerrecht

Durch die gesetzliche Anknüpfung der Mindestkörperschaftsteuer an das neue Mindeststammkapital von 10.000 € wird die Mindestkörperschaftsteuer für GmbHs von 1.750 € auf 500 € gesenkt.

Liegt der Festsetzung von Vorauszahlungen ein Bescheid zu Grunde, der vor dem Inkrafttreten des GesRÄG 2013 erlassen wurde, betragen die Vorauszahlungen an Mindestkörperschaftsteuer für das Jahr 2013 jedenfalls 1.750 €. Eine Herabsetzung der Vorauszahlungen für die Mindestkörperschaftsteuer auf den neuen Mindestbetrag soll erst im Jahr 2014 möglich sein.

Nach dem Gesetzesentwurf sollen diese Neuerungen am 1. Juli 2013 in Kraft treten.