Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013 in Kraft getreten

Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013 (GesRÄG 2013) wurde heute im BGBl veröffentlicht und tritt wie geplant mit 1. Juli 2013 in Kraft.

Wie bereits in unserem Tax Newsletter vom 3. April 2013 berichtet, soll durch dieses Gesetz die Gründung einer GmbH leichter und billiger möglich sein. Hier nochmal die wichtigsten Änderungen:

  • Das für die Gründung einer GmbH nötige Mindeststammkapital wird von 35.000 € auf 10.000 € abgesenkt. Es reicht daher aus, wenn ein Betrag von 5.000 € bar eingezahlt wird.
  • Die am Stammkapital anknüpfenden Tarife für Notare und Rechtsanwälte verringern sich.
  • Der Umstand, dass eine neu gegründete GmbH im Firmenbuch eingetragen wurde, muss nur mehr über die Ediktsdatei bekannt gemacht werden – statt wie bisher auch in der Wiener Zeitung.
  • Für ab dem 1. Juli 2013 gegründete GmbHs beträgt die Mindestkörperschaftsteuer nur mehr 500 € statt bisher 1.750 €.
  • Für vor dem 1. Juli 2013 gegründete GmbHs gilt: Eine Herabsetzung der Vorauszahlungen für die Mindestkörperschaftsteuer auf den neuen Mindestbetrag ist erst ab dem Jahr 2014 möglich. Nachträgliche Ergänzung des Autors: Vorauszahlungsbescheide für 2013, die nach dem 1. Juli 2013 erlassen werden, berücksichtigen bereits anteilig die neue Mindeststeuer.
  • Die reduzierte Mindeststeuer für die ersten vier Kalendervierteljahre nach Neugründung iHv 273 € entfällt.