OECD – Revised Discussion Draft on Intangibles veröffentlicht

Am 30. Juli 2013 publizierte die OECD einen überarbeiteten Diskussionsentwurf zu Verrechnungspreisaspekten immaterieller Wirtschaftsgüter („Revised Discussion Draft on Transfer Pricing Aspects of Intangibles“).

Der überarbeitete Diskussionsentwurf erschien kurz nach der Veröffentlichung des OECD Aktionsplans zur Aushöhlung steuerlicher Bemessungsgrundlagen und Gewinnverlagerungen (BEPS – siehe unser Tax Newsletter) und fügt sich in die Reihe aktueller Publikationen der OECD mit Fokus auf Verrechnungspreisen und Missbrauchsvorschriften.

Im Vergleich zum Diskussionsentwurf zu Verrechnungspreisen immaterieller Wirtschaftsgüter vom 6. Juni 2012 enthält der überarbeitete Diskussionsentwurf einige wesentliche Änderungen. Zusätzlich wurde am 30. Juli 2013 das OECD „White Paper zur Verrechnungspreisdokumentation“ (siehe unser Tax Newsletter) ebenfalls als Diskussionsentwurf veröffentlicht.

Der Revised Discussion Draft wie auch das White Paper heben die Bedeutung einer fundierten Analyse der Wertschöpfungskette im gesamten Konzern hervor. Ziel des Revised Discussion Drafts ist es, einen Leitfaden für die Aufteilung des aus immateriellen Wirtschaftsgütern generierten Gewinns im Konzern zur Verfügung zu stellen.

Wichtige Aussagen des Revised Discussion Drafts

  • Entscheidend für die Zuordnung des Gewinnes aus immateriellen Wirtschaftsgütern ist, welche Konzerngesellschaft die sogenannten „wichtigen Funktionen“ im Zusammenhang mit diesen Wirtschaftsgütern selbst ausübt.
  • Wichtige Funktionen im Zusammenhang mit immateriellen Wirtschaftsgütern umfassen insbesondere: Entwicklung, Verbesserung, Erhaltung und Schutz der immateriellen Wirtschaftsgüter sowie die Übernahme und Kontrolle der damit verbundenen Risiken.
  • Wichtige Funktionen können zwar ausgelagert werden. Der rechtliche Eigentümer der immateriellen Wirtschaftsgüter muss jedoch die ausgelagerten Funktionen kontrollieren und
    fremdüblich vergüten. Das führt dazu, dass ein erheblicher Teil des aus den immateriellen Wirtschaftsgütern generierten Gewinnes jenen Konzerngesellschaften zugerechnet wird, die die ausgelagerten Fuktionen tatsächlich ausführen.
  • Bloße Finanzierung von immateriellen Wirtschaftsgütern (Erwerb, Entwicklung, etc.) ohne Übernahme wichtiger Funktionen, Risken und Kontrolle der Mittelverwendung berechtigt nur zu einem angemessenen Kapitalertrag.
  • Hinsichtlich der Methodenwahl sollen neben den fünf OECD-Verrechnungspreismethoden auch andere Methoden verwendet werden können, wenn diese geeigneter sind, eine fremdübliche Vergütung zu ermitteln. Hierbei wird insbesondere auf betriebswirtschaftliche Bewertungsmethoden und die Gewinnteilungsmethode hingewiesen.
  • In Ausnahmefällen soll es für Finanzverwaltungen möglich sein, Transaktionen im Zusammenhang mit immateriellen Wirtschaftsgütern „umzuqualifizieren“. Dies kann der Fall sein, wenn die rechtliche Form einer Transaktion von ihrem wirtschaftlichen Gehalt abweicht oder wenn die vertraglichen Vereinbarungen die Feststellung eines fremdüblichen Verrechnungspreises verhindern.
  • Zusätzlich werden u.a. folgende Themen im Bericht näher erörtert: Location Savings, Synergieeffekte, Assembled Workforce, Vertriebsstrukturen, F&E im Konzern, Verwendung des Konzernnamens.

Anknüpfungspunkte für die Praxis

Obwohl der Bericht derzeit erst als Diskussionsentwurf vorliegt, lassen sich bereits Tendenzen erkennen, die wichtige Anknüpfungspunkte in der Praxis darstellen können:

  • Eine fundierte Analyse der Wertschöpfungskette des gesamten Konzerns und darin insbesondere die Rolle der immateriellen Wirtschaftsgüter bildet die Grundlage für die Festlegung von Verrechnungspreisen sowie deren Dokumentation im globalen Masterfile bzw. Local File. (siehe dazu auch White Paper zur Verrechnungspreisdokumentation).
  • Die standardmäßige Anwendung von einseitigen Methoden (z.B. Wiederverkaufspreismethode) wird zusehends hinterfragt werden, insbesondere wenn eine Konzerngesellschaft mehr als nur eine ausführende Funktion ausübt. In solchen Fällen könnte verstärkt die Gewinnteilungsmethode zur Anwendung kommen.