Der Pendlerrechner des BMF ist online!
Der lang erwartete Pendlerrechner ist nun auf der Homepage des BMF unter diesem Link abrufbar.
Mit dem Pendlerrechner können Sie einfach und schnell das Ihnen oder Ihrem Mitarbeiter zustehende Pendlerpauschale / Pendlereuro ermitteln. Mit diesem amtlichen Rechner soll die Berechnung vereinheitlicht und gleichzeitig Rechtssicherheit geschaffen werden.
Das Ergebnis des Pendlerrechners gilt als amtlicher Vordruck und damit als Bestätigung über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Inanspruchnahme des Pendlerpauschales. Der Arbeitgeber hat das Ergebnis des Pendlerrechners zum Lohnkonto zu nehmen.
Inkraftreten
Die zugrunde liegende Pendlerverordnung ist grundsätzlich am 1. Jänner 2014 in Kraft getreten. Da der Pendlerrechner erst nach dem 1. Jänner 2014 auf der Homepage des BMF zur Verfügung gestellt wurde, gilt folgendes:
- Generell gilt die Verordnung rückwirkend ab 1. Jänner 2014. Davon ausgenommen ist der Fall, dass dem Steuerpflichtigen steuerliche Nachteile durch die Verordnung entstehen. In diesem Fall ist sie erst ab Veröffentlichung – 12. Februar 2014 – anzuwenden. Die Berücksichtigung hat mittels Aufrollung bis spätenstens 30. September 2014 zu erfolgen.
- Wurde vom Dienstnehmer bereits eine Erklärung zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales („L34“) abgegeben, so hat dieser einen Ausdruck des ermittelten Ergebnisses des Pendlerrechners bis spätestens 30. Juni 2014 beim Arbeitgeber abzugeben.