EU Joint Transfer Pricing Forum – Bericht zu „Compensating Adjustments“
Im Januar 2014 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Bericht des EU Joint Transfer Pricing Forums (JTPF) zu kompensierenden Berichtigungen (Compensating Adjustments) von Verrechnungspreisen. Der Bericht identifiziert bestehende Probleme bei der Anpassung von Verrechnungspreisen durch den Steuerpflichtigen und gibt in diesem Zusammenhang praktische Lösungsvorschläge.
Verrechnungspreisanpassungen sind insbesondere oft in Form von Jahresendanpassungen bei Anwendung der Geschäftsfallbezogenen Nettomargenmethode (TNNM) anzutreffen. In der Praxis sieht sich der Steuerpflichtige häufig damit konfrontiert, dass Finanzverwaltungen unterschiedliche Ansätze bei der Evaluierung von Verrechnungspreisen verfolgen. So kommt in den EU-Mitgliedsstaaten entweder der Ex-Ante (fremdübliche Verrechnungspreisfestsetzung zum Zeitpunkt der Transaktion anhand der zum jeweiligen Zeitpunkt vorhandenen Daten) oder der Ex-Post Ansatz (Verrechnungspreisfestsetzung mit nachträglicher Überprüfung der erzielten Ergebnisse auf ihre Fremdüblichkeit) zur Anwendung. Auch wenn zwei Mitgliedsstaaten den Ex-Post Ansatz akzeptieren, können unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Auslegung dieses Ansatzes (z.B. Zeitpunkt der Verrechnungspreisanpassung) beobachtet werden.
Die Österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien folgen grundsätzlich dem Ex-Ante Prinzip und stehen nachträglichen Verrechnungspreisanpassungen kritisch gegenüber.
Durch die Anwendung von unterschiedlichen Ansätzen bzw. Vorgehensweisen ergeben sich laut JTPF Schwierigkeiten bei der Verrechnungspreisermittlung, die bis hin zur Doppelbesteuerung bzw. doppelten Nichtbesteuerung führen können.
Kernelement des Berichtes zu kompensierenden Berichtigungen ist daher eine Liste von Anforderungen, deren Erfüllung zur Anerkennung der vom Steuerpflichtigen vorgenommenen Verrechnungspreisanpassung führt:
- Der (fremdübliche) Verrechnungspreis wird vor der jeweiligen Transaktion mit ernsthaftem Bemühen ermittelt und auch in einer Verrechnungspreisdokumentation dokumentiert.
- Etwaige Verrechnungspreisanpassungen zwischen zwei Konzerngesellschaften werden in den Büchern beider Gesellschaften verbucht.
- Der Steuerpflichtige gewährleistet ein gleichbleibendes Vorgehen bei der Berechnung von Verrechnungspreisanpassungen.
- Die Verrechnungspreisanpassungen durch den Steuerpflichtigen erfolgen vor Einreichung der Steuererklärung.
- Der Steuerpflichtige kann erklären, aus welchen (wirtschaftlichen) Gründen die Prognose und das letztendlich erzielte Ergebnis voneinander abweichen. Dieser Punkt ist nur dann erforderlich, falls dies in mindestens einem beteiligten Mitgliedsstaat gesetzlich vorgeschrieben ist.
Ausblick
Grundsätzlich ist der Bericht des JTPF zu kompensierenden Berichtigungen im Sinne der Steuerplanungssicherheit zu begrüßen. Jedoch lassen einige der oben dargestellten Anforderungen an Verrechnungspreisanpassungen gewisse Interpretationsspielräume zu.
Da dieser Bericht nur eine Empfehlung an die EU-Mitgliedsstaaten darstellt, bleibt zu hoffen, dass die einzelnen Staaten den Empfehlungen auch folgen werden.