Pendlerrechner: Adaptierungen durch BMF
Wie durch das BMF verlautbart wurde, sind aufgrund von zahlreichen Rückmeldungen zur Funktion und Berechnungsweise des Pendlerrechners Adaptierungen seitens des BMF in Planung. Durch die Evaluierung möglicher Verbesserungsvorschläge bis Sommer 2014 sowie die anschließende Umsetzung wurde die Frist zur Abgabe des Formulars „L34“ verlängert:
- Das Formular „L34“ zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales ist nun vom Dienstnehmer bis 30. September 2014 beim Arbeitgeber abzugeben (statt 30. Juni 2014)
- Dienstnehmer, die dieses Formular zwar bereits abgegeben haben, aber von den Änderungen profitieren würden, können das Formular erneut beim Arbeitgeber abgeben
- Die Berücksichtigung des Pendlerpauschales hat wie bisher mittels Aufrollung bis spätestens 30. September 2014 zu erfolgen.
Falls das Pendlerpauschale sowie der Pendlereuro nicht in die Payroll aufgenommen wurden, kann eine Berücksichtigung im Veranlagungsweg – Aufnahme in die Steuererklärung – erfolgen.
Hier gelangen Sie direkt zum unserem Beitrag zur Veröffentlichung des Pendlerrechners am 13. Februar 2014.