Handwerkerbonus im Nationalrat mit Änderungen beschlossen

Am 26. März 2014 wurde das Gesetz zur Förderung von Handwerkerleistungen (Handwerkerbonus) durch das Plenum des Nationalrats beschlossen. Der Handwerkerbonus ermöglicht Privatpersonen eine begrenzte Vorsteuerrückerstattung für Kosten bestimmter Handwerkerleistungen.

Der Handwerkerbonus wird, wie auch bereits in der Regierungsvorlage beschrieben, im Rahmen eines Zuschusses gewährt. Dieser beträgt 20 % der förderbaren Kosten (Arbeitszeit, Fahrtkosten), welche mit 3.000 € begrenzt sind. Ein Zuschuss wird daher im Ausmaß von maximal 600 € gewährt.

Nähere Informationen finden Sie in unserem bereits veröffentlichten Newsletter vom 27. Februar 2014.

Ergänzend zur Regierungsvorlage sind nur jene Rechnungsbeträge förderbar, die einen Mindestbetrag von 200 € (betreffend förderbare Kosten) aufweisen. Zudem ist pro Jahr nur ein Förderungsantrag pro Person zulässig. Weiters wurde der Versand von Kontrollmitteilungen an das Finanzamt für gewährte Förderungen eingefügt, um eine doppelte Förderung (durch zusätzliches Absetzen als Sonderausgabe) zu verhindern.

Förderungsanträge können erstmals Leistungen umfassen, die nach dem 30. Juni 2014 und vor dem 31. Dezember 2015 begonnen wurden. Weitere Details z.B. zum Ablauf des Förderungsverfahrens werden vom BMF noch in Richtlinienform veröffentlicht.