Unternehmensserviceportal (USP)

Bereits jetzt können elektronische Rechnungen an den Bund nur noch über das Unternehmensserviceportal (USP) übermittelt werden. Mit 01. Jänner 2015 ist der Einstieg in weitere E-Government Anwendungen nur noch über das USP möglich (z.B. ELDA).

Was ist USP?

Alle relevanten Informationen für Unternehmer sollen auf Initiative der österreichischen Bundesregierung zentral zusammengefasst werden. Das USP bietet zwar den Zugang zu den E-Government Anwendungen an, die Anwendungen selbst werden jedoch weiterhin von den jeweiligen Institutionen eigenverantwortlich bereitgestellt und betrieben. Eine Liste der E-Government Anwendungen finden Sie auf der Homepage des USP.

Um das USP nützen zu können, ist es erforderlich, das eigene Unternehmen einmalig zu registrieren, einen Administrator zu bestimmen und Benutzer anzulegen. Jeder Anwender (Administrator und Benutzer) muss sich nach Anlage einmalig personifizieren. Nach der Personifizierung erfolgt der Einstieg im USP mit den zugewiesenen Benutzerdaten. Bei den jeweiligen Anwendungen bleiben die bereits bekannten Zugangsdaten aufrecht.

Wie erfolgt die Registrierung?

Es stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung, das eigene Unternehmen im USP zu registrieren:

  1. mittels bestehender FinanzOnline Supervisordaten des eigenen Unternehmens,
  2. mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte, falls ein Geschäftsführer einzelvertretungsbefugt ist, oder
  3. über das Finanzamt, falls die Varianten 1 und 2 nicht möglich sind.

Nach Einstieg mit den FinanzOnline Supervisordaten können Sie einen Administrator benennen. Es erfolgt ein Versand eines RSa-Briefes an einen zuvor ausgewählten Geschäftsführer mit einem Freischaltcode und ein Sicherheitspasswort. Innerhalb von 28 Tagen muss sich der Administrator personifizieren und den Freischaltcode eingeben. Danach ist die Registrierung des Unternehmens abgeschlossen. Sollte die Registrierung mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte erfolgen, unterbleibt die Zusendung eines Freischaltbriefes, da diese Registrierung der bereits personifizierte Geschäftsführer durchführt.

Was bedeutet Personifizierung?

Im USP gibt es keine anonymen Benutzer. Jedes Benutzerkonto muss einer natürlichen Person zugeordnet sein. Diese Zuordnung wird „personifizieren“ genannt. Die Personifizierung erfolgt entweder über die privaten FinanzOnline Zugangsdaten, eine Handy-Signatur oder eine persönliche Bürgerkarte. Erst nach Personifizierung können die Anwendungen, für die der Benutzer berechtigt wurde, verwendet werden.

Sollten Anwendungen wie z.B. ELDA ab dem 01. Jänner 2015 benötigt werden, ist es ratsam, so bald als möglich mit der Registrierung Ihres Unternehmens im USP zu beginnen.