Umsatzsteuer: EU kündigt Maßnahmen im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt an
Als Teil der Initiative zur Stärkung des digitalen Binnenmarktes werden von der EU auch umsatzsteuerliche Maßnahmen geplant. Diese sollen einerseits Barrieren und Kosten für Unternehmer reduzieren und andererseits eine Besteuerung der Leistungen gewährleisten.
In diesem Zusammenhang wird von der EU-Kommission Folgendes angedacht:
- Erweiterung der vereinfachten Mini-One-Stop-Shop (MOSS)-Registrierung auf Verkäufe von Gegenständen in Online Shops an Privatpersonen
- Einführung einer EU-weiten Kleinunternehmergrenze für Start-Ups, unter der die Umsätze steuerfrei belassen werden können
- Verstärkung der Prüfung von EU-weiten Sachverhalten
- Abschaffung der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiung für geringwertige Versendungen aus dem Drittland, da diese Regelung eine Bevorzugung von Drittlands-Unternehmern gegenüber EU-Unternehmern bedeutet
- Eine Vereinheitlichung der Besteuerung von ähnlichen Leistungen, zB E-Books und Büchern
Die Maßnahmen sind zur Zeit als allgemeine Ziele formuliert, mit konkreten Vorschlägen ist im Laufe des Jahres zu rechnen.