Unionszollkodex – Umsetzung im Endspurt
Die seit langem umfassendste Reform des Europäischen Zollrechts ist auf der Zielgeraden. Mit 1. Mai 2016 soll der neue Unionszollkodex (UZK) anwendbar sein – nun werden die darauf aufbauenden Durchführungsrechtsakte finalisiert.
Seit dem Inkrafttreten des UZK im Oktober 2013 wurden von der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten Durchführungsvorschriften erarbeitet. Die auf Basis des UZK im Juli 2015 von der Kommission erlassene Verordnung hat nunmehr das Europäische Parlament sowie den Rat passiert. Die Verordnung beinhaltet Detailregelungen insbesondere zu den folgenden Schwerpunkten:
- Vereinfachung des Zollverfahrens der Aktiven Veredelung
- EU-weite Geltung von Entscheidungen und Bewilligungen von Zollbehörden
- Erstellung gemeinsamer Datenanforderungen als Grundlage für EU-weite IT-Systeme
Mit einer Veröffentlichung des endgültigen Texts wird im Dezember 2015 gerechnet. Wir halten Sie über diesbezügliche Aktualisierungen auf dem Laufenden.