Ungarn verlangt Implementierung einer Softwarefunktion für Prüfungszwecke
In Ungarn muss ab 1. Januar 2016 die im Unternehmen verwendete Rechnungssoftware eine auf Prüfungen durch Steuerbehörden abgestimmte Funktion enthalten. Diese zusätzliche Funktion muss im Falle einer Steuerprüfung eine vollständige Extraktion von Daten ermöglichen, die Grundlage für ausgestellte Rechnungen sind.
Insbesondere sind folgende Anforderungen vorgeschrieben:
- Die Rechnungsdaten müssen entweder nach Rechnungsnummerbereichen (erste – letzte abzufragende Rechnungsnummer) oder nach bestimmten Ausstellungsperioden (z.B. alle Rechnungen zwischen dem 13. April und dem 26. August eines Jahres) extrahiert werden können;
- das generierte Dokument muss im xml-Format ausgegeben werden. Der Umfang sowie der Inhalt des Reports sind genau durch die Finanzbehörden vorgegeben.
Die Verpflichtung betrifft in Ungarn steuerlich registrierte Steuerpflichtige und bezieht sich nur auf nach dem 31. Dezember 2015 ausgestellte Rechnungen. Falls ein Bevollmächtigter die Rechnungen ausstellt, soll die Verpflichtung diesen Bevollmächtigten treffen.
Verstöße gegen die Verpflichtung zur Implementierung der neuen Funktion können zur Festsetzung von Strafzahlungen führen. Die Neuregelung sollte daher baldmöglichst umgesetzt werden.
Falls Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieser zusätzlichen Funktion brauchen, kontaktieren Sie bitte einfach Ihren PwC Berater.