Achtung bei Importen in die Schweiz – Unternehmens-Identifikationsnummer ab 2016 verpflichtend
Bei Importen in die sowie Exporten aus der Schweiz ist ab 1. Jänner 2016 die Unternehmens-Identifikationsnummer auf der Zollanmeldung verpflichtend anzugeben.
Die Unternehmens-Identifikationsnummer ist eine für die Schweiz einheitliche Erkennungs- und Registrierungsnummer (für Zollzwecke ist sie vergleichbar mit der im EU-Raum verwendeten EORI-Nummer). Für in der Schweiz ansässige Unternehmen erfolgt die Erteilung der Unternehmens-Identifikationsnummer zugleich mit der Aufnahme in das Schweizer Handelsregister. Alle übrigen Unternehmen erhalten die Nummer im Zuge ihrer umsatzsteuerlichen Registrierung in der Schweiz.
Für in der Schweiz noch nicht umsatzsteuerlich erfasste Unternehmer, die Waren an Schweizer Kunden verkaufen und für die Zollanmeldung verantwortlich zeichnen, empfiehlt sich daher die zeitnahe umsatzsteuerliche Registrierung in der Schweiz. Zusätzlich ist in diesem Zusammenhang ein Fiskalvertreter in der Schweiz zu ernennen. Der Registrierungsprozess kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.