Veröffentlichungspflicht für Country-by-Country Daten: EU-Kommission plant die Änderung der EU-Bilanzrichtlinie

Die EU-Kommission hat am 12. April 2016 einen Vorschlag zur Änderung der EU-Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) veröffentlicht. Mit diesem Schritt reagiert die EU-Kommission auf die intensive öffentliche Nachfrage nach mehr Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der Europäischen Union. Der Vorschlag der EU-Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, die Steuerzahlungen von multinationalen Unternehmen transparenter zu gestalten und somit zur Bekämpfung der Steuervermeidung durch Unternehmen in Europa beizutragen.

Gemäß der EU-Kommission ist es das Ziel, die Rechenschaftspflicht der großen multinationalen Unternehmen im Bereich Steuern zu verstärken, ohne jedoch dessen Wettbewerbsfähigkeit einzuschränken. Die neuen strikteren Transparenzanforderungen werden laut Schätzungen für ca. über 6.000 große Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in Europa gelten, kleinere und mittlere Unternehmen sollen hiervon nicht betroffen sein.

Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Transparenz der Geschäftstätigkeit der Unternehmen in Ländern, die die internationalen Standards für verantwortungsvolles Handeln („Good Corporate Governance Standards“) im Steuerbereich nicht einhalten (sog. Steueroasen). Die EU-Kommission will dazu in den nächsten Monaten eine erste gemeinsame EU-Liste mit derartigen Steueroasen zusammenstellen.

Der Vorschlag der EU-Kommission verpflichtet alle in der EU tätigen multinationalen Unternehmen mit weltweiten Umsätzen von mehr als 750 Mio. EUR pro Jahr offenzulegen, wo in der EU sie ihre Gewinne erwirtschaften und Steuern bezahlen. Die Veröffentlichungspflicht gilt gleichermaßen auch für in Europa tätige nicht-europäische Unternehmen. Nicht betroffen sind Finanzinstitute, die bereits gemäß Artikel 89 der EU-Eigenkapitalrichtlinie (2013/36/EU) dazu verpflichtet sind, Country-by-Country Daten zu veröffentlichen.

Veröffentlichungspflichtige Daten

Gemäß dem Vorschlag der EU-Kommission sind folgende Daten jährlich sowohl für jedes EU-Land einzeln, als auch für die sogenannten Steueroasen, offenzulegen:

  • Art der Geschäftstätigkeit,
  • Anzahl der Angestellten,
  • Nettoumsatz (inkl. Umsätzen mit verbundenen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen derselben Gruppe),
  • Ergebnis vor Steuern,
  • Höhe der fälligen Steuern auf Grundlage der erzielten Gewinne,
  • Höhe der gezahlten Steuern
  • sowie einbehaltene Gewinne.

Zusätzlich müssen alle betroffenen Unternehmen den außerhalb der EU gezahlten Gesamtsteuerbetrag in aggregierter Form sowie eine Erläuterung der Unterschiede zwischen den fälligen und gezahlten Steuerbeitragen darstellen.

Art und Zeitraum der Veröffentlichung

Die oben genannten veröffentlichungspflichtigen Daten sollen einerseits in einem eigenen Bericht auf der Webseite der jeweiligen Unternehmen für mindestens 5 Jahre lang der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus sollen diese Daten auch in einem öffentlichen Unternehmensregister in der EU abrufbar sein.

Für weitere Einzelheiten zu diesem Thema siehe Veröffentlichungen der EU-Kommission.

Zusammenfassung und Ausblick

Ergänzend zu den bereits vorgestellten Änderungen im Rahmen der BEPS Aktion 13 der OECD, mit dem der Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden verstärkt werden soll, geht der Richtlinien-Vorschlag nun einen entscheidenden Schritt weiter auf dem Weg hin zu einer transparenten Unternehmensbesteuerung in Europa. Laut EU-Kommission soll die Veröffentlichungspflicht von Country-by-Country Daten dazu beitragen, die Steuersysteme der einzelnen Mitgliedstaaten genauer beurteilen zu können um etwaige Schlupflöcher zu identifizieren, so dass sich ein detailliertes Verständnis der Ursachen und Folgen von Steuervermeidungsstrategien der Unternehmen ergibt.
Angesichts des in Österreich bis heute geltenden Steuergeheimnisses würde eine Veröffentlichungspflicht von Steuerdaten eine fundamentale Kehrtwendung bedeuten.