Prüfung der Veröffentlichungspflicht für Country-by-Country Daten (Ertragsteuerinformationen) durch den Abschlussprüfer

Die EU-Kommission hat nunmehr einen konkreten Richtlinienentwurf zur Änderung der EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen veröffentlicht.

Der vorliegende Entwurf enthält neben den inhaltlichen und ausführenden Regelungen (siehe PwC-Beitrag „Veröffentlichungspflicht für Country-by-Country Daten: EU-Kommission plant die Änderung der EU-Bilanzrichtlinie“) auch eine Vorschrift zur unabhängigen Prüfung der Veröffentlichungspflicht durch den Abschlussprüfer.

Zur effektiven Umsetzung der Veröffentlichungspflicht soll der zuständige Abschlussprüfer eines lokalen Tochterunternehmens auch prüfen, ob die länderspezifische Berichterstattung übermittelt und im Internet zur Verfügung gestellt wurde.

Werden die Ertragsteuerinformationen nicht gemäß den Regelungen der Richtlinie vorgelegt und zugänglich gemacht, muss der Abschlussprüfer dies im Bestätigungsvermerk angeben.

Anmerkungen und Ausblick

Der von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf beinhaltet unseres Erachtens derzeit keine inhaltliche Prüfung der offengelegten Informationen durch den Abschlussprüfer. Auf Grund des Wortlauts ist allerdings in Diskussion, inwieweit doch auch eine inhaltliche Überprüfung der Country-by-Country Daten erfasst sein könnte.
Der Richtlinienentwurf ist ein Teil der Initiativen der EU-Kommission zur Bekämpfung der Steuervermeidung durch Unternehmen in Europa. Mit Hilfe einer effektiv durchsetzbaren Veröffentlichung von Ertragsteuerinformationen soll der Druck in Richtung einer „fairen Unternehmensbesteuerung“ verstärkt werden.