Umsatzsteuer – Neuigkeiten aus Italien (Vorsteuervergütung) und der Schweiz (Registrierungspflicht)
In Italien ist mit administrativen Verschärfungen im Zusammenhang mit der Vorsteuervergütung zu rechnen; die Schweiz hat die Voraussetzungen für die umsatzsteuerliche Registrierungspflicht mit 2018 verschärft.
Italien: Änderungen im Vorsteuererstattungsverfahren
Die Europäische Kommission hat verlautbart, dass im Falle von Vorsteuererstattungsanträgen durch EU-Unternehmer an die italienische Finanzverwaltung mit administrativen Verschärfungen hinsichtlich der mit dem Antrag zu übermittelnden Dokumente zu rechnen ist. Nähere Informationen zur konkreten Implementierung liegen noch nicht vor. Wir behalten die weitere Entwicklung im Auge und halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.
Schweiz: umsatzsteuerliche Registrierung ab 2018
Die Ausnahmeregelungen für eine umsatzsteuerliche Registrierung in der Schweiz sollen mit Wirkung zum 1. Jänner 2018 enger gefasst werden. Dies betrifft Lieferungen in die Schweiz sowie Telekommunikationsleistungen und elektronisch erbrachte Dienstleistungen an Nichtunternehmer. Eine Registrierung soll nunmehr dann erforderlich sein, wenn der Weltumsatz (bislang: der Umsatz in der Schweiz) aus solchen Umsätzen die Schwelle von 100.000 CHF übersteigt. Davon ausgenommen sind Umsätze im Reverse-Charge-Verfahren sowie die Einfuhr von Sendungen mit geringem Wert (bis 5 CHF). Im letzteren Fall greift allerdings die Registrierungspflicht weiterhin dann, wenn der Schweizer Jahresumsatz aus solchen Lieferungen 100.000 CHF überschreitet.