Golfregion/Saudi-Arabien: Neuerungen bei der Umsatzsteuer
Die Implementierung eines Umsatzsteuersystems in der Golfregion schreitet voran – die saudi-arabische Finanz hat nunmehr auf der Basis der Veröffentlichungen des Golf-Kooperationsrats den Fahrplan für das Inkrafttreten der maßgeblichen Bestimmungen in Saudi-Arabien verlautbart.
Umsatzsteuersystem in der Golfregion
Der Golf-Kooperationsrat hat jüngst in einem Abkommen über die Einführung eines Umsatzsteuersystems für die Golfregion unter anderem folgende umsatzsteuerliche Eckpunkte festgeschrieben:
- Regelsteuersatz von 5 %
- Registrierungspflicht bei Überschreiten eines Schwellenwerts von 375.000 SAR
- Recht auf Vorsteuerabzug
- Umsatzsteuerbefreiung von Finanzdienstleistungen, Güter- und Personenbeförderungen und Exporten
- Implementierung eines Reverse-Charge-Systems
Den Mitgliedstaaten des Golf-Kooperationsrats kommen in dieser Hinsicht Gestaltungsmöglichkeiten für ihr eigenes Territorium zu.
Konkretisierung in Saudi-Arabien
Die oberste saudi-arabische Finanzbehörde (General Authority for Zakat and Income Tax – GAZT) hat auf dieser Basis die zeitlichen Rahmenbedingungen für Saudi-Arabien präzisiert. Als Zeitpunkt des tatsächlichen Inkrafttretens des Umsatzsteuersystems ist der 1. Jänner 2018 geplant. Die Abgabe der ersten Umsatzsteuervoranmeldungen soll dem folgend in der ersten oder zweiten Periode 2018 erfolgen. Bereits ab dem letzten Quartal 2017 soll bei Vorliegen der Voraussetzungen die umsatzsteuerliche Registrierung verpflichtend sein.
Für den Fall des Zuwiderhandelns hat die GAZT rigorose Strafen angekündigt. Sollten Sie daher in Saudi-Arabien bzw. in der Golfregion geschäftlich tätig sein, empfehlen wir, die weitere Entwicklung im Auge zu behalten.