EU Parlament: Plenum verabschiedet Berichtsentwurf zum öffentlichen Country-by-Country Reporting (pCbCR)
Am 4. Juli 2017 hat das Plenum des Europäischen Parlaments mit 534 Stimmen (98 Gegenstimmen und 62 Enthaltungen) einen Berichtsentwurf zum öffentlichen Country-by-Country Reporting verabschiedet, wonach europäische Konzerne dazu verpflichtet werden sollen, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten sowie ihre erzielten Gewinne und die darauf entrichteten Steuern in jedem einzelnen Land offenzulegen.
Demnach müssten multinationale Unternehmen mit einem weltweiten konsolidierten Umsatz von mindestens EUR 750 Millionen bestimmte Steuerinformationen in jedem Steuergebiet, in dem sie tätig sind, in einem Standardformular veröffentlichen. Weiters wären diese Informationen in ein öffentliches, von der EU-Kommission verwaltetes, Register einzustellen und über die jeweilige Firmenwebsite öffentlich zugänglich zu machen.
Der öffentliche Bericht (pCbC Report) soll folgende Informationen enthalten:
- den Namen des Unternehmens und gegebenenfalls eine Liste aller seiner Tochterunternehmen, eine kurze Beschreibung der Art ihrer Tätigkeiten und ihre jeweiligen geographischen Standorte,
- die Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten,
- den Betrag der Nettoumsatzerlöse,
- das ausgewiesene Kapital,
- den Gewinn oder Verlust vor Ertragsteuern,
- den Betrag der im betreffenden Geschäftsjahr von Unternehmen und Zweigniederlassungen mit Steuersitz im jeweiligen Steuergebiet entrichteten Ertragsteuern,
- den Betrag der einbehaltenen Gewinne, sowie
- ob Unternehmen, Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen von einer bevorzugten steuerlichen Behandlung profitieren.
Zum Schutz wirtschaftlich sensibler Daten soll es den Mitgliedsstaaten erlaubt sein, Ausnahmen von der Veröffentlichung einzelner Bestandteile des Berichts zu machen. Solche Ausnahmen müssten dann jedoch jedes Jahr erneuert werden und gelten nur im jeweiligen Mitgliedsstaat. Bei Gewährung solcher befristeter Ausnahmen müssen die Mitgliedsstaaten der EU-Kommission dies mitteilen und die nicht aufgenommenen Informationen mit einer detaillierten Begründung übermitteln. Die EU-Kommission veröffentlicht die Begründungen der jeweiligen Mitgliedsstaaten dann auf ihrer Website.
Der Berichtsentwurf wurde zurück in die Ausschüsse verwiesen, um die Verhandlungen mit dem Rat zu beginnen. Der politische Druck der Einführung erscheint groß, da die Veröffentlichung von Informationen über die „Steuerethik“ von Konzernen im öffentlichen Interesse stünde. Gegner sehen massive Wettbewerbsnachteile mit dieser Veröffentlichung verbunden. Weiters scheint noch keine Einigung zwischen Rat und Parlament erzielt worden zu sein, ob diese Regelung mit blosser Mehrheit eingeführt werden kann (über eine Änderung der Bilanzrichtlinie) oder ob nicht Einstimmigkeit erforderlich ist.