Legal Entity Identifier (LEI) ab 2018 für Wertpapierhandel verpflichtend
Der LEI (Legal Entity Identifier) ist ab 01. Jänner 2018 Voraussetzung für Unternehmen, um Wertpapiergeschäfte durchführen zu können (vgl. Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente (MIFIR)).
Der LEI ist eine 20stellige, international standardisierte und weltweit gültige Kennung für Teilnehmer am Finanzmarkt und dient der eindeutigen Identifizierung der Geschäftspartner (zB Unternehmen, Banken oder Investmentfonds). Die Neuerung im Gegensatz zu den bisher gültigen Systemen ist die globale Lösung. Dadurch sollen vermehrte Transparenz und verbessertes Risikomanagement entstehen.
Vorerst ist die Vergabe eines LEI nur für Unternehmen und andere rechtlich selbständige Einheiten vorgesehen. Ob zu einem späteren Zeitpunkt auch natürliche Personen einen LEI beantragen können bzw. müssen, ist noch unklar.
Jedes Unternehmen muss seinen LEI selber beantragen und ihn seiner Bank bekanntgeben.
Die Erstbeantragung erfolgt entweder über WM Datenservice Deutschland www.wm-leiportal.org oder den lokalen Servicepartner Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB) www.oekb.at/lei. Die Beantragung muss durch einen Geschäftsführer, Prokuristen oder einen Bevollmächtigten erfolgen. Im LEI-System werden nach Prüfung und Vergabe der Nummer Name und Sitz des Unternehmens, Angaben zur Konzernstruktur und zugehörige Fonds veröffentlicht.
Die Kosten für die Erstbeantragung belaufen sich auf 80 € zzgl. USt. Die jährlich notwendige Verlängerung des LEI kostet 70 € zzgl. USt. Abfragen im LEI-System nach anderen Unternehmensnummern ist kostenlos.
Die Datenüberprüfung seitens WM-Datenservice oder OeKB dauert in der Regel nur wenige Tage. Trotzdem sollte sich jedes Unternehmen, welches Finanzanlagen in seiner Bilanz ausweist oder die Anschaffung beabsichtigt, fristgerecht vor Ablauf dieses Jahres um die Beantragung eines LEI kümmern.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Website des WM-Datenservices.