OECD veröffentlicht zusätzliche Leitlinien zu schwer bewertbaren immateriellen Vermögenswerten und Gewinnteilungsmethode
Die OECD hat am 21. Juni 2018 im Rahmen der BEPS-Aktionspunkte 8 bis 10 zwei neue Berichte veröffentlicht, die Leitlinien für die Anwendung der Regelungen betreffend schwer bewertbare immaterielle Vermögenswerte (hard-to-value intengibles – HTVI) und der Gewinnteilungsmethode (Profit-Split-Methode) enthalten.
Leitlinien zur Anwendung der HTVI-Regelungen
Unter HTVI versteht man gemäß Kapitel VI der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien (OECD-VPRL) immaterielle Vermögenswerte, für die entweder keine angemessenen Vergleichsdaten existieren oder für deren Bewertung Annahmen getroffen wurden, die höchst unsicher sind. Aus diesen Charakteristika kann sich eine Informationsasymmetrie zwischen den Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung ergeben.
Der kürzlich veröffentlichte Bericht baut auf das überarbeitete Kapitel VI der OECD-VPRL auf und soll die Finanzverwaltung hinsichtlich dieser Informationsasymmetrie unterstützen. Der dargestellte Ansatz erlaubt unter bestimmten Bedingungen die Heranziehung der entsprechenden Erträge aus den HTVI nach der Transaktion, um ex-post festzustellen, ob der zum Zeitpunkt der Transaktion festgelegte Preis fremdüblich war. Die Leitlinien führen auch einige Grundsätze an, die diesen Ansatz stützen, und illustrieren dessen Wirkungsweise anhand von Beispielen.
Außerdem wurden Möglichkeiten zur Vermeidung und Beilegung von Streitfällen aufgezeigt, wie beispielsweise der Abschluss von Advance Pricing Agreements (APA) und Verständigungsverfahren bei Doppelbesteuerung.
Überarbeitete Leitlinien zur Anwendung der Profit-Split-Methode
Im Bericht zu den gänzlich überarbeiteten Leitlinien betreffend die Anwendung der Profit-Split-Methode wird erläutert, wann die Profit-Split-Methode die angemessenste Verrechnungspreismethode ist und wie sie angewendet werden sollte. Die Anwendung der Profit-Split-Methode ist vor allem dann relevant, wenn mehrere Transaktionsparteien einzigartige Wertschöpfungsbeiträge leisten, ihre ausgeübten Funktionen hoch integriert sind oder wesentliche Risiken geteilt werden bzw. in einem engen Zusammenhang stehen.
Dabei wird insbesondere auch auf die Bedeutung des Master Files hingewiesen, dem geeignete Informationen zur Bestimmung der Faktoren für die Gewinnteilung entnommen werden können. Des Weiteren ist zu beachten, dass gemäß OECD das Fehlen von Vergleichsdaten keine ausreichende Begründung für die Anwendung der Profit-Split-Methode darstellt. Zahlreiche Beispiele ergänzen die Ausführungen zur Anwendung der Profit-Split-Methode.