Rückkehr zu Normalsteuersätzen in Deutschland – Schreiben des deutschen BMF
Die temporären Umsatzsteuersatzsenkungen aufgrund von COVID-19 enden mit 31. Dezember 2020. Das deutsche BMF erläutert im Schreiben vom 4. November 2020 die Details zur Rückkehr zu Normalsteuersätzen.
Ab 1. Jänner 2021 erhöhen sich in Deutschland der Normalsteuersatz wieder auf 19% und der ermäßigte Steuersatz auf 7%. Eine Sonderregelung besteht für Restaurantumsätze, für die ein reduzierter Steuersatz von 7% bis 30. Juni 2021 anwendbar ist.
Weitere Aussagen zur Anwendbarkeit der temporär gesenkten Steuersätze finden sich zu folgenden Themen: Voraus- und Anzahlungen, Gutscheine, Erstattung von Pfandbeträgen, Gewährung von Jahresboni, Herstellerrabatt bei der Abgabe pharmazeutischer Produkte, Besteuerung von Strom-, Gas-, Wasser-, Kälte- und Wärmelieferungen sowie von Abwasserbeseitigung, Besteuerung von Personenbeförderungen im Schienenbahnverkehr, im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, Sonder- und Ausgleichszahlungen bei Miet- oder Leasingverträgen, anzuwendender Steuersatz bei Gesamtmargenbildung nach § 25 Abs 3 S 3 UStG, Differenzbesteuerung nach § 25a Abs 4 UStG, Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements, Leistungszeitpunkt bei Leistungen eines Insolvenzverwalters, Leistungen des Gerüstbauerhandwerks, Wiederkehrende Leistungen und der Besteuerung der Umsätze im Gastgewerbe.
Für Unternehmer, die in Deutschland steuerbare und steuerpflichtige Umsätze erbringen, empfehlen wir die rechtzeitige Umstellung auf die wieder geltenden Umsatzsteuersätze in den ERP- Systemen, für Rechnungen und Registrierkassen.