Steuerbefreiungen im COVID-19-Steuermaßnahmengesetz
Am 10. Dezember 2020 wurde das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz verabschiedet. Bei der im Initiativantrag (für Details siehe unseren Newsletter von 24. November 2020) vorgesehenen Steuerbefreiung für COVID-19-In-vitro-Diagnostika und COVID-19-Impfstoffe wurde das Inkrafttretensdatum geändert.
Steuerbefreiung für COVID-19-In-vitro-Diagnostika und COVID-19-Impfstoffe
Für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Einfuhr von COVID-19-In-vitro-Diagnostika und COVID-19-Impfstoffen sowie eng mit diesen Diagnostika oder Impfstoffen zusammenhängenden sonstigen Leistungen gilt grundsätzlich eine echte Steuerbefreiung. Abweichend vom Initiativantrag soll die Bestimmung mit 1. Jänner 2021 in Kraft treten und wie geplant bis zum 31. Dezember 2022 anwendbar sein.