Abschaffung der österreichischen Digitalsteuer bei globaler Steuerreform und politische Einigung auf eine Übergangsregelung
Infolge der per 1. Jänner 2020 eingeführten Digitalsteuer werden Onlinewerbeleistungen von digitalen Großkonzernen in Österreich einer Steuer iHv 5% unterworfen, wenn die Werbeleistungen einen Inlandsbezug aufweisen. Da von der Digitalsteuer insbesondere US-Konzerne erfasst werden, drohte die US-Regierung im Frühjahr 2021 Österreich – ebenso weiteren Staaten, die bereits eine Digitalsteuer eingeführt haben – mit Strafzöllen. Nun soll die österreichische Digitalsteuer im Rahmen der globalen Körperschaftsteuerreform, die auf den beiden Säulen „Pillar One“ und „Pillar Two“ beruht und der am 8. Oktober 136 Staaten des Inclusive Frameworks der OECD/G20 zugestimmt haben, abgeschafft werden (zur globalen Körperschaftsteuerreform siehe auch unseren Newsletter vom 21. Oktober 2021.
Ein wesentliches Element der Verhandlungen über die globale Körperschaftsteuerreform war die Neuverteilung der Besteuerungsrechte bei gleichzeitiger Abschaffung nationaler Digitalsteuern und gleichartiger Regelungen. Im Einklang mit diesem Ziel hat sich Österreich gemeinsam mit anderen Ländern darauf geeinigt, bei Inkrafttreten von Pillar One ihre nationalen Digitalsteuern aufzuheben und keine neuen gleichartigen Steuern oder Abgaben einzuführen. Nachdem insbesondere die USA die sofortige Aufhebung der Digitalsteuern forderte, wurde am 21. Oktober 2021 auf politischer Ebene als Übergangslösung folgender Kompromiss erzielt:
Die nationalen Digitalsteuern bleiben bis zum Inkrafttreten von Pillar One bestehen, allerdings wird eine spezifische Anrechnung der im Übergangszeitraum zwischen 1. Jänner 2022 und Inkrafttreten von Pillar One anfallenden lokalen (österreichischen) Digitalsteuer vorgesehen: Insoweit die im Übergangszeitraum anfallende Digitalsteuer den Amount A (im ersten Jahr nach Umsetzung der globalen Steuerreform) übersteigt, wird dieser übersteigende Betrag auf die Körperschaftsteuerschuld unter Pillar One (Amount A) angerechnet.
Im Gegenzug erklären sich die USA bereit, die diskutierten Handelsmaßnahmen einzustellen und bis zum Ende der Übergangszeit keine weiteren Handelsmaßnahmen gegen Österreich und die anderen Länder als Reaktion auf ihre bestehenden Digitalsteuern zu ergreifen.
Link zur gemeinsamen Erklärung von USA, Österreich, Frankreich, Italien, Spanien und UK: https://home.treasury.gov/news/press-releases/jy0419