Nachfrist für die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen
Die Frist für die verpflichtende Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss betreffend den Förderzeitraum Februar 2022 bis September 2022 endete am 28. November 2022.
Um möglichst allen betroffenen Unternehmen zu ermöglichen den Energiekostenzuschuss zu beziehen, wurde seitens der Regierung eine Nachfrist für die Voranmeldung angekündigt. Demnach sollen laut Homepage der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft m.b.H. (aws) weitere Voranmeldungen in der Nachfrist vom 16. bis 20. Jänner 2023, vorbehaltlich der noch anzupassenden Förderungsrichtlinie, über den aws Fördermanager möglich sein. Die fristgerechte Voranmeldung ist eine Voraussetzung für die tatsächliche Antragstellung.
Verfasst von: Cornelia Kalina, Margarete Kinz