Energiekostenzuschuss II: Abrechnung nicht vergessen!
Die Einreichung der Abrechnung betreffend den Energiekostenzuschuss II sollte bald möglich sein, verpassen Sie nicht die Einreichfristen.
Fristen
Die Beantragung des Energiekostenzuschuss II war bis 7. Dezember 2023 möglich, die antragstellenden Unternehmen sollten in der Zwischenzeit auch bereits die (bedingte) Förderzusage erhalten haben.
Für die Förderungsperiode 2 (d.h. für den Förderzeitraum von 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023) sind die Unternehmen verpflichtet, eine gesonderte Abrechnung auf IST-Kostenbasis über den aws Fördermanager einzureichen.
Die allgemeine Frist für die Einreichung der Abrechnung läuft laut der Richtlinie zum Energiekostenzuschuss II von 15. Februar 2024 bis 6. Juni 2024. Der für die einzelnen Unternehmen tatsächlich geltende Abrechnungszeitraum wird von der aws in einem gesonderten Schreiben bekannt gegeben. Bitte beachten Sie, dass die Frist in der Regel kürzer sein wird.
Einreichung der Abrechnung
Im Zuge der Abrechnung ist ebenso wie bei der Antragstellung die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters oder Bilanzbuchhalters notwendig. Die Abrechnung beinhaltet nur die Förderperiode von 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 und kann, wenn eingereicht, nicht mehr bearbeitet bzw. geändert werden.
Achtung auf Beschränkungen
Im Zuge der Beantragung des Energiekostenzuschuss II mussten sich die Unternehmen dazu verpflichten, ab dem 20. November 2023 keine Bonuszahlungen an Vorstände oder Geschäftsführer für das laufende Geschäftsjahr in Höhe von mehr als 50% der Bonuszahlungen für das Geschäftsjahr 2021 auszuzahlen (ausgenommen sind vor dem 20. November 2023 bereits gewährte Bonuszahlungen).
Darüber hinaus mussten sich die Unternehmen u.a. verpflichten, im Zeitraum von 20. November 2023 bis 20. April 2024 keine Gewinnausschüttungen vorzunehmen und Gewinnausschüttungen bis zum 20. Juni 2024 an die wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen.
Achten Sie daher weiterhin auf die Einhaltung dieser Verpflichtungen.
Weitere Informationen zum Energiekostenzuschuss II finden Sie auch in unseren Beiträgen vom 18. Oktober 2023, 9. November 2023 und 30. November 2023 sowie unter:
https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonderfoerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss-2/
Verfasst von: Phillip Bucher, Margarete Kinz