Energiekostenzuschuss II – Start der Abrechnung für die 2. Förderperiode verschoben
Die allgemeine Frist für die erforderliche Abrechnung auf Basis von IST-Daten für die 2. Förderperiode (1. Juli – 31. Dezember 2023) sollte laut der Richtlinie zum Energiekostenzuschuss II am 15. Februar 2024 starten.
Laut Information des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) und der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) werden die Abrechnungen jedoch voraussichtlich erst im April (nach Ostern) starten. Zudem wurde angekündigt, dass die zugeteilten Zeitslots länger sein sollen als jene für die Förderperiode 1.
Antragsteller werden von der aws über den jeweils individuellen Abrechnungszeitraum im Zeitraum von April bis 6. Juni 2024 informiert.
Weitere Informationen zum Energiekostenzuschuss II finden Sie auch in unseren Beiträgen vom 30. November 2023 und 25. Jänner 2024 sowie unter: https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonderfoerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss-2/
Verfasst von: Phillip Bucher, Margarete Kinz