Kostenersatz für Drittschuldnererklärung: keine umsatzsteuerpflichtige Leistung
Am 30. Oktober 2014 entschied der VwGH, dass ein Kostenersatz für den Aufwand, der mit der Abgabe einer Drittschuldnererklärung im Zusammenhang steht, nicht als Entgelt für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung zu qualifizieren ist. Im vorliegenden Fall wurde der Kostenersatz an einen Dienstgeber, der Drittschuldnererklärungen ausfertigte, vom Finanzamt als steuerpflichtige Leistung im Sinne des UStG eingeordnet. Der VwGH […]
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