Quotenregelung: Verlängerung der Einreichfrist für Steuererklärungen 2021
Die Toleranzfrist für die Einreichung von Jahressteuererklärungen 2021 steuerlich vertretener Steuerpflichtiger wurde vom BMF von einem Monat (von 31. März auf 30. April 2023) auf sechs Monate, sohin bis zum Ablauf des 30. September 2023 erstreckt. Grundsätzlich sind Steuererklärungen (ESt, KöSt, USt und Feststellungserklärungen) jeweils bis zum 30. Juni des Folgejahres (bei elektronischer Einreichung) einzureichen. Die […]
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