Finanzverwaltung fordert revisionssicheres Archiv zur elektronischen Archivierung von Rechnungen

Im Zuge der Aktualisierung der Umsatzsteuerrichtlinien 2000 (UStR) präzisierte das BMF seinen Standpunkt zur elektronischen Aufbewahrung von Rechnungen. Die elektronische Archivierung von Papierrechnungen (mit anschließender Vernichtung der Originale) ist nur möglich, wenn die elektronisch aufbewahrten Daten im Nachhinein nicht verändert werden können. Die UStR nannten bisher als Beispiele spezielle, nur einmal beschreibbare Datenträger, wie z. […]

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