Kosten einer Due Diligence: sofortige Betriebsausgabe oder als Anschaffungskosten zu aktivieren?

Das BFG hat in seinem Erkenntnis vom 3. Juni 2015 die Frage konkretisiert, welche Beratungsaufwendungen im Zusammenhang mit Erwerbsvorgängen als Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren sind und welche unmittelbar als Betriebsausgabe abgezogen werden können. Bei einer Due Diligence vor dem Kauf der Beteiligung sah das BFG keinen so engen Konnex, sodass es die Kosten als sofort abzugsfähige Aufwendungen […]

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