Grundbuchsgebührennovelle – weiterhin Begünstigungen für Umgründungen und Familientransaktionen
Die nun vorliegende Regierungsvorlage zur Grundbuchsgebührennovelle entschärft die im Begutachtungsentwurf vorgesehene Neuregelung. Bei Umgründungen und Erwerbsvorgängen innerhalb der Familie soll weiterhin der Einheitswert als Bemessungsgrundlage für die Eintragungsgebühr herangezogen werden. Allgemeines Grundsätzlich wird die 1,1%ige Eintragungsgebühr im Grundbuch zukünftig vom Verkehrswert berechnet. Die Neuregelung soll auch gewisse Wertvermutungen enthalten: So soll grundsätzlich etwa bei einem Kauf […]
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