Reminder: Fristen für die Vorsteuererstattung
Für österreichische Unternehmer endet die Frist zur Vorsteuererstattung in den EU-Mitgliedstaaten am 30. September 2013. Drittlandsunternehmer können in Österreich nur bis 30. Juni 2013 die Vorsteuererstattung beantragen. Erstattung in den EU-Mitgliedstaaten Österreichische Unternehmer, die für das Jahr 2012 Vorsteuer aus einem anderen EU-Mitgliedstaat zurückfordern möchten, müssen bis spätestens 30. September 2013 den Antrag auf Rückerstattung via FinanzOnline einreichen. […]
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