Vorsteuerabzug bei Nächtigungsgeldern
Da für Beherbergungsleistungen ab 1. Mai 2016 ein Steuersatz von 13 % anwendbar ist, für ein ortsübliches Frühstück im Zusammenhang mit diesen Beherbergungsleistungen allerdings nach wie vor ein Steuersatz von 10 % gilt, stellt sich die Frage, in welcher Höhe ein etwaiger Vorsteuerabzug aus dem Pauschalbetrag für Nächtigungen seitens des Arbeitgebers bei Dienstreisen des Arbeitnehmers zusteht. […]
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