Anspruchszinsen, Herabsetzungsantrag und Vorsteuererstattung bis 30. September 2023
Zur Erinnerung: Zahlungen zur Vermeidung von Anspruchszinsen, Herabsetzungsanträge für Vorauszahlungen an Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer sowie die Einreichung von Vorsteuererstattungsanträgen sind grundsätzlich nur noch bis 30. September 2023 möglich! Anspruchszinsen Für Steuernachforderungen und -gutschriften an Körperschaft- und Einkommensteuer, die das Kalenderjahr 2022 betreffen, beginnen ab 1. Oktober 2023 Anspruchszinsen zu laufen (für maximal 48 Monate). Der aktuelle Zinssatz […]
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