Das Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Katar
Österreich und Katar haben erstmalig ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Das Abkommen ist ab 2013 wirksam. Wesentliche Abweichungen vom OECD-Musterabkommen gibt es in den Bereichen Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und der Begründung einer Betriebsstätte. Das DBA orientiert sich inhaltlich weitgehend am OECD-Musterabkommen. Im Folgenden werden die Abweichungen vom OECD-Musterabkommen kurz dargestellt: In Katar gelten spezielle Merkmale für die Ansässigkeit. Bei natürlichen Personen knüpft […]
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