Option zur unbeschränkten Steuerpflicht: Auch im Ausland nicht berücksichtigte Verluste ansetzbar

Optiert ein EU/EWR-Ausländer zur unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich, so kann er – im Sinne der Gleichbehandlung mit Inländern – im Ausland nicht berücksichtigte Verluste ergebnismindernd ansetzen. Sachverhalt Ein in Belgien wohnhafter deutscher Staatsangehöriger erzielte über eine österreichische Personengesellschaft den Großteil seines Einkommens und optierte daher auf die unbeschränkte Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 4 EStG. […]

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