Neue EAS: BMF verneint Homeoffice-Betriebsstätte bei „Nicht-Verlangen“ von Homeoffice-Tätigkeit seitens des Arbeitsgebers
Vor kurzem veröffentlichte das BMF eine neue EAS 3445 und verneinte aufgrund des „Nicht-Verlangens“ der Homeoffice-Tätigkeit seitens des Arbeitsgebers das Vorliegen einer Homeoffice-Betriebsstätte. Sachverhalt Eine in Österreich ansässige Person ist im Rechnungswesen einer in Deutschland ansässigen geschäftsleitenden Holding AG beschäftigt. Sie arbeitet dauerhaft drei Tage in der Woche in den Räumlichkeiten der AG in Deutschland. […]
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