Verschärfungen in der Pflichtversicherung für Neue Selbständige

Mit Jahresbeginn 2012 ergaben sich aufgrund einer Weisung der Sozialversicherungsanstalten wesentliche Änderungen bezüglich der Feststellung der Pflichtversicherung für Neue Selbständige. Die Versicherungspflicht für Neue Selbständige kommt bei Überschreiten folgender Versicherungsgrenzen für das Jahr 2012 zur Anwendung: 4.515,12 € jährlich, wenn im selben Kalenderjahr auch andere Erwerbseinkünfte erzielt oder Leistungen aus der Sozialversicherung bezogen werden; ansonsten 6.453,36 € […]

weiterlesen