Spanien: elektronische „Echtzeitmeldung“ für Rechnungen ab Juli 2017

Ab 1. Juli 2017 sollen in Spanien Rechnungen elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet werden. Große Unternehmen sowie andere Unternehmer, die monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen müssen, werden verpflichtet, binnen 4 Tagen ihre Rechnungen an die Finanzbehörden zu melden. Für das Jahr 2017 ist dafür noch übergangsweise eine Frist von 8 Tagen vorgesehen. Die Frist kann unter besonderen Voraussetzungen um 4 […]

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